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   BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B   

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https://dejure.org/2012,23948
BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B (https://dejure.org/2012,23948)
BSG, Entscheidung vom 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B (https://dejure.org/2012,23948)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - B 13 R 227/11 B (https://dejure.org/2012,23948)
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  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B
    Von vornherein unbeachtlich sind insoweit Hinweise auf Verzögerungen im Verfahren der ersten Instanz, da sich ein die Revisionszulassung eröffnender Verfahrensmangel auf das Verfahren des Berufungsgerichts beziehen muss (Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 13).

    Zudem hat sie nicht hinreichend dargelegt, dass das angefochtene Urteil des LSG auf der behaupteten überlangen Verfahrensdauer beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 13; Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 13 mwN).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B
    Zudem hat sie nicht hinreichend dargelegt, dass das angefochtene Urteil des LSG auf der behaupteten überlangen Verfahrensdauer beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 13; Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 27.09.2010 - B 5 R 232/10 B

    Ordnungsgemäße Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B
    Aber auch soweit die Klägerin die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer auf die Vorgehensweise des LSG bezieht (Beschwerdebegründung S 8 - ab 4. Abs), hat sie nicht - wie erforderlich - im Einzelnen dargelegt, wie das Berufungsverfahren in zeitlicher Hinsicht ablief und aus welchen Umständen sich ergeben könnte, dass das LSG den Verfahrensfortgang nicht in der gebotenen Weise gefördert habe (vgl BSG vom 27.9.2010 - B 5 R 232/10 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 227/11 B
    Insoweit fehlt es an der erforderlichen Darlegung, dass die - im Berufungsrechtszug rechtskundig vertretene - Klägerin den Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten habe oder dieser im Urteil des LSG wiedergegeben sei (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
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